Die Frankfurter Tabelle
Die Frankfurter Tabelle wird von vielen Gerichten als Richtlinie zur Berechnung von Reisepreisminderungen bei Reisereklamationen verwendet. Obwohl die Tabelle nicht für die Gerichte verbindlich ist, wird sie dennoch bei den meisten Preisminderungs-Fällen zur Rate gezogen. Aber Sie können sich nicht darauf verlassen die in der Frankfurter Tabelle angeführten Sätze letztendlich auch zugesprochen zu bekommen, dennoch ist es sehr ratsam sich bei etwaigen Forderungen auf die Tabelle als Mindestgrenze zu stützen.
Als gewisse Richtschnur kann die von 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts entwickelte Tabelle schon angesehen werden.